Deutschland ist das Land der Vorschriften. Viele Initiativen kommen bereits bei der Gründung mit der Bürokratieliebe unseres Landes in Berührung. Die Anforderungen bei der Anmeldung des Vereins beim Finanzamt bzw. dem Vereinsregister und die Anerkennung als gemeinnützige Organisation schreckt so manchen vor dem letztlichen Gründungsakt ab. Wagt man diesen Schritt so findet man sich schnell im Dschungel des Vereinsrechts, Datenschutzrechts, Arbeitsrechts, Mietrechts und Co wieder. Wie behält man hier den Überblick? Wo bekommt man Hilfe?
Wie schreibt man eine Vereinssatzung? Wie erlangt man die Gemeinnützigkeit? Wie schließt man einen Mietvertrag für die Vereinsräume? Wie geht man mit den Mitgliederdaten um? Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften müssen für mögliche Angestellte und Geschäftsführung beachtet werden? Dies ist nur ein Auszug aus einem Katalog zahlreicher Fragen, die bei der Arbeit einer Organisation aufkommen können. Keine gute Nachricht gerade für Vereine ist auch, dass es für diese keine Prozesskostenhilfe gitb. Nicht jede Initiative hat das Glück einen Juristen mit an Bord zu haben, welcher sich mit der jeweiligen Rechtsmaterie auskennt. Daher ist es hilfreich zu wissen, wo man an die entsprechenden Informationen kommt und wen man um Rat fragen kann.
Pro-Bono-Rechtsberatung
In Betracht kommt zunächst einmal direkt bei einem Anwalt anzuklopfen und kostenlosen Rechtsrat zu erfragen. Die Pro Bono-Tätigkeit ist rechtlich allerdings nicht unproblematisch: § 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verbietet es nämlich, im Vorhinein geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorsieht (auf § 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, wonach jedermann kostenlose Rechtsberatung erteilen kann, kann sich ein Anwalt nicht berufen).
Nichtsdestotrotz bieten einige Kanzleien ihren Dienst zum Wohle der Allgemeinheit an. Vor allem Großkanzleien nutzen dies, um ihr Image zu verbessern und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Es kann sich also durchaus lohnen, hier einmal nachzufragen und sich bereit zu erklären als unterstützte Organisation auf der Kanzleihomepage oder in den Sozialen Medien zu erscheinen.
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
Nicht immer ist ein Jurist notwendig, um an die erforderlichen Informationen zu gelangen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz RDG) können Rechtsdienstleistungen, wie Rechtsberatungen, teilweise auch von anderen Personen als einem Rechtsanwalt (Nichtjurist) erbracht werden. Nach § 2 Abs. 1 RDG ist eine Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert.
Erlaubt sind gemäß § 6 Abs. 1 RDG grundsätzlich auch unentgeltliche Rechtsdienstleistungen, wenn sie innerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbracht werden. Verbraucherzentralen und Mieterschutzverbände können ebenfalls kostenlos beraten.
Kostenlose Online-Rechtsberatung für Vereine
Unter https://deutsches-ehrenamt.de/service-fuer-vereine/rechtsberatung-online/ wird vom Bund eine kostenlose Online-Rechtsberatung für Vereine zur Verfügung gestellt.
Förderung
Je nach Thema können u.U. auch spezielle Fördertöpfe genutzt werden, um sich eine professionelle Rechtsberatung finanzieren zu lassen.
Weitere Informationen
- https://deutsches-ehrenamt.de/service-fuer-vereine/rechtsberatung-online/
- Unter http://www.vereinsknowhow.de/ findet man viele Informationen und Veranstaltungsangebote zu konkreten Rechtsfragen.
- Das Bundesministerium stellt unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=13 einen Leitfaden zum Vereinsrecht zur Verfügung.