Die richtige (Rechts-)Form finden

Ein professioneller Auftritt nach außen beginnt schon mit der Wahl der richtigen Rechtsform. Derer gibt es allerdings viele, nur welche ist nun die richtige für die Umsetzung der eigenen Unternehmensphilosophie? Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten vom gemeinnützigen Verein bis zur GmbH & Co KG kann hier mehr Klarheit schaffen.

Wenn sich einige Gleichgesinnte mit einer gemeinsamen Zielsetzung zusammentun, stellt sich früher oder später die Frage nach einem geeigneten Dach, unter welchem man als Gemeinschaft entweder auf dem Wirtschaftsmarkt oder auf dem politischen bzw. gesellschaftlichen Plateau auftreten möchte.

Rechtsformen

Je nach Mitgliederzahl, Projekt- bzw. Geschäftsidee, Finanzausstattung und Grad der Verbindlichkeit können unterschiedliche Rechtsformen in Betracht kommen.

Verein

Wenn sich mehrere Personen (mindestens sieben) zu einem nichtwirtschaftlichen Zweck zusammenschließen möchten, kommt die Form des Vereins in Betracht. Der Verein gilt als relativ unkomplizierte Methode des Zusammenschlusses, da die Aufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern eher unaufwändig sind, so dass eine hohe Fluktuation der Mitglieder nicht schadet. Sofern der Verein bestimmte gemeinnützige (das Allgemeinwohl fördernde), mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§ 52 Abgabenordnung (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html), können beim Finanzamt Steuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen geltend gemacht werden.

GbR

Wenn Sie mehrere Personen zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dies ist insoweit unkompliziert, als hierfür weder Grundkapital noch sonstige Formalitäten zu beachten sind. Da damit aber auch die Haftungsfrage nicht geregelt ist, ist zu beachten, dass im Zweifelsfall jeder der Gründer für Schulden oder Versäumnisse seines Partners einzustehen hat. Die GbR wird im Übrigen zur OHG, wenn durch die Gesellschaft ein Handelsgewerbe betrieben wird.

GmbH

Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Der Vorteil der GmbH liegt in der Haftungsbeschränkung der Gründerinnen und Gründer. Die GmbH wird von mindestens einem Gesellschafter gegründet. Für kleine gewerbliche Unternehmen, insbesondere Dienstleister, die ihre Haftung beschränken möchten und deren Unternehmen mit geringem Kapital auskommen (Stammkapital 1 EUR). Weitere Informationen unter: http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Rechtsformen/inhalt.html

AG

Wie die GmbH ist auch die Aktiengesellschaft (AG) eine Kapitalgesellschaft. Die Voraussetzungen der AG sind relativ anspruchsvoll, da das für die Gründung notwendige Kapital mindestens 50.000 EUR beträgt. Dieses Grundkapital einer AG ist allerdings in einzelne Aktien zerlegbar, weshalb eine Beteiligung an dieser Unternehmensform auch schon mit kleinen Beiträgen möglich ist.

Genossenschaft

Die eG zählt zu den Personengesellschaften und ist eine demokratische Gesellschaftsform, in welcher jedes Mitglied eine Stimme hat – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen. Weitere Informationen unter: https://www.genossenschaftsverband.de/gruendungszentrum/GnG-genossenschaft/rechtsform-im-ueberblick.

Stiftung

Die Stiftung ist Trägerin eines Vermögens. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben, wobei das gestiftete Vermögen selbst als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben muss, da eine Stiftung für die Ewigkeit gedacht ist und in der Regel nicht einfach aufgelöst werden kann. Weitere Informationen unter: https://www.stiftungen.org/stiftungen/basiswissen-stiftungen/was-ist-eine-stiftung.html.

Gemeinnützigkeit

Neben dem gemeinnützigen Verein können auch Unternehmen als gemeinnützig anerkannt werden, wie beispielsweise die gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder die gemeinnützige Genossenschaft (geG). Diese verfolgen einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne des Steuerrechts und genießen daher Steuerbefreiungen und -vergünstigungen. Zusätzliche Informationen zur Gemeinnützigkeit stellt das Landesnetzwerk für bürgerschaftliches Engagement zur Verfügung: http://www.lbe.bayern.de/service/lexikon/neue/24904/index.php.

Wichtig zu beachten

In manchen Fällen kann bei der Diskussion um die geeignete Rechtsform und die interne Organisation die eigentliche Zielrichtung und Projektarbeit aus den Augen verloren werden. Da der Gründungsprozess mit entsprechenden Kosten und Aufwand verbunden ist, macht dies in der Regel erst mit Blick auf ein konkret umzusetzendes Projekt Sinn. Zurecht wird daher darauf hingewiesen, bei der Frage nach der richtigen Rechtsform auch die zeitliche Dimension zu beachten nach dem Motto „Welche Rechtsform ist zu welchem Zeitpunkt die beste für uns?“

 

Weitere Informationen

Einen Überblick über die gängigsten Rechtsformen inkl. der Genossenschaft finden Sie hier (http://www.neue-nachbarschaft.de/wp-content/uploads/2014/11/Rechtsformen-%C3%9Cbersicht.pdf).

Speziell für ehrenamtliche – nicht zwingend auf Gewinnerzielung ausgelegte – Vorhaben finden Sie auf dieser Seite weitere Hinweise: http://www.opentransfer.de/3740/verein-ggmbh-gag-ein-uberblick-uber-wichtige-rechtsformen/#comment-10273.

Frank Heller, Rechtsanwalt und Mediator in Hohenahr (Hessen) befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Recht der Non-Profit-Organisationen: www.weller-hilft.de.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die politische Diskussion um die Erleichterung un­ternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement durch »eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht […], die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet« (so der Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2013, vgl. auch http://www.rechtsformen-fuer-engagement.de/).

 

Geschichten des GElingens

Bei der Gründung der KlimaKom eG standen zunächst einmal nur die in der Wirtschaftswelt gängigen Unternehmensformen im Raum: GbR, OHG, GmbH und AG. Sowohl unsere Juristin als auch ein hinzugezogener Unternehmensberater zogen bis dato keine alternative Rechtsform in Betracht, da dies offenbar weder in der juristischen noch in der betriebswirtschaftlichen Ausbildung auf der Agenda steht. Aufgrund der Haftungsbeschränkung erschien uns die GmbH als gut geeignet, um den Einstieg für alle Beteiligten kalkulierbar und möglichst risikoarmen zu halten. Erst kurz vor der Gründungsversammlung kam die Frage auf, weshalb wir uns nicht als Genossenschaft formierten, wo dies doch unserer Philosophie der Basisdemokratie und der Solidarität am nächsten kommt. Als Beratungsunternehmen für Kommunen und Organisationen sind wir im Bereich des Genossenschaftswesens eher von exotischer Natur. Dies hat sich auch bei so mancher steuerrechtlichen und verfahrenstechnischen Fragestellung bemerkbar gemacht, für die es aufgrund der wenigen Anwendungsfälle schlichtweg noch keine rechtssicher erprobte Patentlösung gab. Hier war insbesondere der Austausch mit Genossenschaften in ähnlich gelagerten Fällen besonders wertvoll, wo wir durch den Gedanken der Solidarität auf große Hilfsbereitschaft stießen (vielen Dank an dieser Stelle insbesondere an die „7-it Informations-Management & Services eG“!). Im Übrigen waren Kreativität und Courage (auch von Seiten der Behörden) gefragt.